BESUCHEN SIE DIE REGION KARLSBAD
Erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 9.000 tschechische Kronen für Ihre Unterkunftskosten
3—6
Übernachtungen
bis zu 50 %
vom den Unterkunftskosten
max. 300 tschechische Kronen
pro Person und Nacht
MASSNAHME VORÜBERGEHEND AUSGESETZT - Als Folge der staatlichen Maßnahmen, die Übernachtungen in Hotels, Pensionen und ähnlichen Einrichtungen einschränken, wurde das Förderprogramm für Unterkünfte ausgesetzt, bis alle Unterkünfte (alle Kategorien) wieder Gäste empfangen dürfen. Es ist jedoch möglich, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Übernachtungen mit dem geplanten Aufenthaltsbeginn zwischen dem 01.10. 2020 und einschließlich 17.11.2020 zu stellen.
Wichtige Informationen
über den Zuschuss zu den Unterkunftskosten
Bitte beachten Sie, dass die Entgegennahme von Anträgen aufgrund der Ausschöpfung des zugewiesenen Betrags eingestellt wurde.
Die Region Karlsbad setzt die Bemühungen des Staates und der Kurorte, den Tourismus wiederzubeleben, fort. Sie gewährt daher den in- und ausländischen Gästen einen Zuschuss zu allen Unterkunftskosten in allen Typen von Unterkünften der Region. Für diese Fördermaßnahme zur Stützung des Tourismus wurden für Unterkünfte im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum Jahresende bisher 3 Mio. tschechische Kronen zur Verfügung gestellt.
Sparen Sie und geniesen Sie die wunderschöne Natur der Region Karlsbad, buchen Sie eine Hotelunterkunft oder einfach ein verlängertes Wochenende.
Wann können Sie den Zuschuss in Form einer Rückerstattung beantragen?
Es genügt, wenn Sie mindestens 3 und höchstens 6 Nächte in einem Hotel, einer Pension oder einer anderen Unterkunft in der Region Karlsbad übernachten. Dann können Sie die Rückerstattung von 50 Prozent der berechneten Übernachtungskosten pro Person und Nacht, maximal 300 tschechische Kronen pro Person und Nacht beantragen. Der Zuschuss gilt für Gruppen bis zu fünf Personen, damit Familien mit Kindern auch begünstigt werden können. Auf diese Weise können Sie eine Rückerstattung bis zu 9.000 tschechische Kronen beantragen. Interessenten können den Antrag auch für mehrere Aufenthalte einreichen, berücksichtigt wird jedoch maximal ein Termin pro Monat.
Wer kann diesen Zuschuss beantragen?
Die Rückerstattung kann von allen Bürgern der Europäischen Union beantragt werden, die eine Rechnung oder eine Quittung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie eine Unterkunft bezahlt haben.
Der finanzielle Zuschuss der Region Karlsbad kann erst beantragt werden, wenn Sie den Aufenthalt beendet haben. Anträge, die vor dem Ende des Aufenthalts eingehen, werden nicht berücksichtigt.
3 Schritte zum Zuschuss
Wie kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag auf einen Zuschuss zu den Kosten für eine Unterbringung in der Region Karlsbad ist einfach, schnell und intuitiv. Es sind nur drei Schritte, für die nur wenige Minuten benötigen.

Registrierung
Benötigte Zeit: 2 Minuten
Starten Sie das GINIS-Portal, wählen Sie Neue Registrierung und registrieren Sie sich. Geben Sie die persönlichen Daten in der Registrierung gemäß den Daten im Personalausweis ein.

Onlineantrag
5 Minuten
Nach erfolgreicher Anmeldung füllen Sie das elektronische Formular aus. Die Finanzhilfevereinbarung, die Teil des elektronischen Antragsformulars ist, wird automatisch vorab ausgefüllt.

Vertrag
10 Minuten
Drucken Sie nach dem Absenden des elektronischen Antragsformulars alles aus und unterschreiben Sie die Geschenkvereinbarung. Schliesen Sie die erforderlichen Anhänge an und senden Sie alles an die in den Kontakten unten angegebene Adresse.
Entdecken Sie
die Region Karlsbad
Brauchen Sie noch
mehr Informationen?
Laden Sie die Informationen mit allen Details zum Angebot herunter oder kontaktieren Sie uns, siehe unten.
Download
Impressum
Mgr. Monika Slipková
tel.: 354 222 319, 739 604 884
e-mail: monika.slipkova@kr-karlovarsky.cz
Jana Stránská, DiS.
tel.: 354 222 196, 736 650 014
e-mail: jana.stranska@kr-karlovarsky.cz
Bc. Sabina Pudilová, DiS.
tel.: 354 222 308, 601 690 051
e-mail: sabina.pudilova@kr-karlovarsky.cz